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Baukindergeld - die aktuellen Regelungen und wie es sinnvoll genutzt werden kann?

Seit dem 18.09.2018 kann das Baukindergeld beantragt werden. Es soll Familien und Alleinerziehenden mit mindestens einem Kind dabei unterstützen, sich ihren individuellen Wohn(t)raum zu ermöglichen. Die Antragsstellung ist abhängig vom Einzugsdatum. Wenn die Immobilie zwischen dem 01.01.2018 und 17.09.2018 bezogen wurde, muss die Antragstellung bis zum 31.12.2018 erfolgen. Bei Bezug ab dem 18.09.2018 kann innerhalb von 3 Monaten nach Einzug der Antrag für das Baukindergeld gestellt werden. Das Datum der Meldebescheinigung der Gemeinde ist hierbei der entscheidende Faktor.

Für die Beantragung des Baukindergeldes bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Steuerbescheide für das vorletzte und vorvorletzte Jahr - für 2018 die Steuerbescheide von 2016 und 2015, ab 2019 die Steuerbescheide von 2017 und 2016, ab 2020 die Steuerbescheide von 2018 und 2017.
  • Meldebescheinigung der Gemeinde, die nachweist, dass der Antragsteller selbst in die Immobilie eingezogen ist.
  • Aktueller Grundbuchauszug, in dem der Antragsteller bereits als Eigentümer eingetragen ist.

Die KfW rechnet damit, dass bis Mitte 2019 sehr viele Anträge zur Prüfung eingehen werden und teilt bereits jetzt mit, dass die Bearbeitung länger dauern kann. Umso wichtiger ist es alle Dokumente zusammen mit dem Antrag einzureichen, damit eine schnelle und reibungslose Bearbeitung möglich ist. Die Beantragung und Einreichung erfolgt online im KfW-Zuschussportal - dazu bitte auf den folgenden Link klicken: https://www.kfw.de/zuschussportal.

Nach positiver Prüfung versendet die KfW dann eine Auszahlungsbestätigung. Und der Zuschuss wird zum nächsten Monatsende auf das Konto des Antragstellers überwiesen. In den folgenden neun Jahren erfolgt die Auszahlung des Baukindergeldes dann jeweils im selben Monat wie die Erstauszahlung.

 

Wie nutzt man das Baukindergeld am besten?

Das wird vom Gesetzgeber nicht vorgeschrieben - insofern kan jeder mit dem Geld machen was er möchte. Sicher wird das auch sehr individuell gehandhabt werden, je nachdem wie die finanzielle Familiensituation ist und wie das Finanzierungskonzept aussieht. Grundsätzlich handelt es sich um einen Zuschuss zur Unterstützung des Immobilienerwerbs. Insofern sollte das Geld auch nicht in die laufenden Ausgaben fließen, sondern auch dazu genutzt werden, um die Immobilie z.B. schneller abzahlen zu können. Nachfolgend sollen einige Beispiele verdeutlichen, wie das Baukindergeld genau eingesetzt werden könnte oder sollte:

  1. Ist die finanzielle Decke einer Familie oder auch von Alleinerziehenden sehr eng bemessen, z.B. weil die monatliche Rate schon recht hoch gewählt wurde, dann ist es sinnvoll, dieses Geld erst eimnal zu nutzen, um sich ein finanzielles Polster aufzubauen. Somit kann man sich eine gewisse Reserve schaffen, falls doch mal unvorhergesehene Kosten entstehen oder Dinge passieren, die die regelmäßige Zahlung der monatlichen Raten schwieriger machen können (z.B. Arbeitslosigkeit oder längere Krankheit). Später kann man das Geld dann immer noch in die Sondertilgung stecken oder zur Werterhöhung der Immobilie nutzen oder für notwendige Reparatunren oder Modernisierungen.
  2. Es macht auch Sinn, dass man das Geld wie unter 1. nutzt und es dazu statt auf ein Konto in einen Bausparvertrag steckt. Dann kann man dieses Geld noch "vermehren" indem man dann noch die Möglichkeit hat, sich jetzt schon einen günstigen Kredit zu sichern für spätere Maßnahmen am Haus oder an der Wohnung (vor allem bei schon älteren Objekten).
  3. Natürlich kann das Geld auch gleich immer zur Sondertilgung eingesetzt werden. Wenn man sowieso immer Sondertilgungen einzahlen wollte, dann macht es Sinn auch dieses Geld dazu zu verwenden. Wenn man aber bedenkt, dass weniger als 5% aller Kreditnehmer überhaupt die Möglichkeit von Sondertilgungen nutzt, so muss man in diesem Fall schon eine sehr gute Disziplin haben, um das auch konsequent zu machen.
  4. Viele Banken räumen ja ein Sondertilgungsrecht von bis zu 5% pro Jahr von der Darlehenssumme ein. Nun gibt es Kreditinstitute, die es dem Kreditnehmer erlauben zu den 5% Sondertilgung auch noch das Baukindergeld zusätzlich zur Sondertilgung einzusetzen. Da ohnehin schon recht wenige Kreditnehmer die Sondertilgung in Anspruch nehmen - geschweige denn die vollen 5%, wird diese Möglichkeiten sicher nur von wenigen genutzt werden...
  5. Eine immer beliebtere Form der Finanzierung ist, dass man sich auch später gegen mögliche Zinserhöhungen absichern möchte, denn es besteht immerhin die Gefahr, dass sich die Zinsen über kurz oder lang doch wieder nach oben bewegen. So kann man sich schon während der Kreditlaufzeit durch Einzahlungen in ein Zinssicherungsinstrument jetzt schon den Anschlusszins für eine notwendige Anschlussfinanzierung nach 10, 12 oder 15 jahren sichern. Da kann man durchaus u.a. das Baukindergeld benutzen, denn allein duch zusätzliche Sparmaßnahmen ist das oftmals gar nicht zu bewerkstelligen. Damit kann man es schaffen die Finanzierung sicherer zu machen. Falls sich die Situation im Laufe der Zeit doch anders gestaltet, kann man ggf. sogar noch umdisponieren und das Geld anderweitig verwenden - z.B.  zum Kauf einer Zweitimmobilie, für Modernisierungen bzw. Anliegerbeiträge oder bei Trennung zur Auszahlung an den Ex-Partner.... Wenn man gleich alles in die Immobilie steckt, dann steht das Geld naturgemäß nicht mehr zir Verfügung.

Leider gilt auch beim Baukindergeld - man kann das Geld immer nur einmal ausgeben. Gern kann ich Ihnen noch weitere Tipps geben bzw. entsprechende Angebote machen bzw. mögliche Varianten einmal gegenüberstellen. Ich freue mich, wenn Sie diesbezüglich auf mich zukommen. Das gehört bei mir auf jeden Fall zur weiteren Betreuung in der Darlehensphase.

 

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