Kauf einer Immobilie im Verfahren der Zwangsversteigerung

Auf den ersten Blick sind Zwangsversteigerungs-Immobilien eine gute Sache – es liegt meist ein Wertgutachten vor und Sie sparen sich die Maklercourtage - statt der Notarkosten zahlen Sie "nur" eine Zuschlagsgebühr. Viele versprechen sich aufgrund der oft attraktiven Preise ein Schnäppchen. Allerdings hat die Sache auch mehrere Hacken:

  • Oft kommt es gar nicht zur Versteigerung – da wird vorher schon gedealt – die meisten Versteigerungen auf die meine Kunden spekuliert haben wurden kurz vorher abgesagt.
  • Kommt es zur Versteigerung hat man aufgrund der hohen Nachfrage als Einzelperson kaum eine Chance – meist wird man überboten von irgendwelchen Finanzleuten, die oft das Geld cash bezahlen können. Ich war schon öfters mit dabei bei so einer Versteigerung – bis auf eine Ausnahme haben meine Kunden das Objekt nicht bekommen, weil der Preis letztlich in die Höhe getrieben wurde. Die einzige Immobilie die ein Kunde von mir mal ersteigert hat war eine Gewerbeimmobilie in der Brandenburger Provinz. In Potsdam und Berlin ist es fast aussichtslos etwas günstiges zu ersteigern, weil zu viele „Glücksritter“ unterwegs sind und die Nachfrage einfach zu groß ist. So eine Versteigerungssaal ist meist überfüllt wenn Wohnimmobilien angeboten werden.
  • Man muss sich vorher gut informieren und das Wertgutachten genau studieren, das man (meist gegen ein Entgelt) vorher besorgen muss, damit man mehr über die Immobilie erfährt. Die Fotos in den Anzeigen haben nichts mit der echten Immobilie zu tun.
  • Oft kann man die Immobilie auch nicht besichtigen, weil der (Noch-)Besitzer das nicht zulässt, man kauft also die Katze im Sack. Oftmals hat auch der Gutachter für das Wertgutachten die Immobilie nicht mal von innen gesehen.
  • Wenn die angebotenen Immobilien noch bewohnt ist – ist es Sache des Käufers, wie man die Bewohner (oft auch die Vor-Eigentümer) los wird. Spannend bleibt dann noch, in welchen Zustand sich die Wohnung nach dem Auszug befindet.

Viele Banken wollen mit Versteigerungsobjekten auch nichts (mehr) zu tun haben. Auch ich kann nur insofern eine Hilfestellung geben, dass in einer möglichst genauen Kalkulation "Ihr" realistisches Höchstgebot ermittelt wird, mit dem Sie in die Versteigerung gehen können. 

Wenn Sie sich also auf so ein Abenteuer einlassen möchten dann sollten Sie unbedingt einen Rechtsanwalt mit ins Boot holen, der sich damit auskennt, denn so eine Zwangsversteigerung kann sehr schnell sehr kompliziert werden.

 

Wenn Sie allerdings die Möglichkeit haben bereits vor dem eigentlichen Zwangsversteigerungstermin sich mit dem Zwangsverwalter zu einigen (auch das hatte ich schon mal), dann können Sie sich gern bei mir melden - dann ist es ja (fast) wieder wie ein normaler Kauf einer Immobilie. Dann stehe ich Ihnen natürlich gern mit meinem vollständigen Leistungsspektrum zur Verfügung.

Nutzen Sie die Gelegenheit, um in meinem Onlinekalender hier einen Termin zu vereinbaren entweder für ein

  • Telefonat
  • eine unverbindliche Online- bzw. Videoberatung (wochentags auch am Abend)

Natürlich sind auch persönliche Termine möglich (z.B. bei mir im Beratungsbüro) - wenn es passt und wieder erlaubt ist - Termine können beim oder nach dem ersten Telefon- oder Onlinekontakt jederzeit vereinbart werden. Der Termin ist selbstverständlich kostenfrei.

 

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Oder rufen Sie mich einfach an oder schreiben mir eine Mail:

 

Rolf Ziegler

Finanz- & Wirtschaftsberatung

Telefon: 0152 - 53 110 990

rolf.ziegler@gmx.de


Haben Sie eine passende Immobilie gefunden bleibt noch das Problem mit dem Preis (ist der Preis angemessen - kann ich das überhaupt bezahlen?)  und - wie führt man eine Preisverhandlung. Um dazu mehr zu erfahren klicken Sie einfach auf den folgenden Button!